Re: Wie groß darf eine Hausmeisterwohnung sein?


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Gesendet von Bauassessor am 24 März, 2016 um 15:25:31:

Antwort an: Wie groß darf eine Hausmeisterwohnung sein? posted by Steffen am 23 März, 2016 um 20:41:59:

Hallo,

das kommt darauf an. 1. Darf die ausnahmsweise Zulässigkeit von Betriebsleiterwohnungen in dem Bebauungsplan nicht ausgeschlossen sein. 2. Müssen Sie eine Notwendigkeit nachweisen, dass Sie quasi rund um die Uhr kurzfristig in ihren Betrieb müssen (z.B. falls Maschinen aussetzen, wodurch ein schwerwiegender Produktionsausfall droht). Es reicht nicht aus, zu sagen, dass man kontrollieren muss, ob alle Fenster geschlossen sind o.ä.

Die meisten Bauämter reagieren inzwischen auch "allergisch" auf freistehende Betriebsleiterwohnungen. Der Begriff "Wohnung" impliziert, dass es ein Teil von einem Gebäude sein soll. Dazu muss es in jedem Fall deutlich untergeordnet sein zur Fläche des Betriebs. Es geht also kein 220qm großer Einfamilienhaus mit einem danebenstehenden Container mit 10 qm, in dem man als Freiberufler o.ä. arbeitet.

Vor 20 Jahren war das noch leichter, aber inzwischen sind Betriebsleiterwohnungen wirklich schwierig umzusetzen.


: Hallo. Ich bin Selbständig als Einzelunternehmer und besitze ein eigenes Firmengrundstück am Rande eines Industriegebietes. Darf ich auf meinem Firmengrundstück war mir gehört ein Haus bauen und es als Wohnhaus für mich nutzen? Quasi als "Hausmeisterwohnung".





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