Re: vereinfachte Genehmigung oder Freistellung ?


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Gesendet von Dirk Baumeister am 23 März, 2016 um 18:19:48:

Antwort an: vereinfachte Genehmigung oder Freistellung ? posted by Sabine am 23 März, 2016 um 12:27:04:

Die Planungskosten sind die gleichen, denn auch im Freistellungsverfahren müssen alle und die gleichen Unterlagen beigebracht und eingereicht werden, die für den Bauantrag nötig sind. Der Unterschied besteht nur in den Genehmigungsgebühren, die bestenfalls einen niedrigen dreistelligen Betrag, mindestens 50 € ausmachen werden.

Die Herstellungskosten sind mit höchster Wahrscheinlichkeit zu niedrig oder umfassen bestenfalls das Material ohne Berücksichtigung der Eigenleistungen, die aber trotzdem Teil der Herstellungskosten wären.

Der wesentliche Unterschied zwischen Genehmigungsverfahren und Freistellung ist, dass der Bauherr beim Freistellungsverfahren nie einen formalen Verwaltungsakt in Händen hält, mit dem er gegenüber Rechtsnachfolgern, Nachbarn und der Behörden die Rechtmäßigkeit seines Gebäudes nachweisen kann.

Dringende Emfpehlung: Bauantrag!


: Worunter fällt eine Verbreiterung einer bestehenden und beim Bau vor 50 Jahren genehmigten Dachgaube ?
: (Vorgaben des Bebauungsplans werden weiterhin eingehalten) ?

: Ist das genehmigungsfrei nach §67 BauO NRW
: oder ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach §68 BauO NRW notwendig ?

: Was ist für mich als Bauherr günstiger von den Kosten ?
: HK-Kosten max 1500 €.





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