Re: Kündigung des Bausachverständiger


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Gesendet von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 19 März, 2016 um 16:25:40:

Antwort an: Re: Kündigung des Bausachverständiger posted by ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 19 März, 2016 um 07:15:37:

Guckst Du auch hier .....

http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-9/Untertitel-1/Kuendigungsrecht-des-Bestellers


: Sie sind immer Herr im Ring, Kapitän auf dem Boot oder wie auch immer Sie dies nennen möchten. Sie können den Vertrag normalerweise jederzeit kündigen.

: Die Frage allerdings ist dann, was der Sachverständige Ihnen noch berechnen wird, was davon abhängig ist, was Sie im Vertrag vereinbart haben.

: Haben Sie einen Stundenlohnvertrag vereinbart und ist er an dem Ihm erteilten Auftrag am arbeiten, kann er, wenn er z. B. heute Nacht durch gearbeitet hat, noch 12 Stunden abrechnen, oder ggf. auch noch den Tag vor der Nacht oder oder oder oder.

: Die dem Sachverständigen tatsächlich angefallenen Stunden, müssen Sie denn dann noch bezahlen.

: Fragen Sie schriftlich nach, was noch offen steht. Im günstigesten Fall nix, dann kündigen Sie.

: Es sei denn, Sie hätten eine bestimmte Vergütung für eine bestimmte zu erbringende Leistung vereinbart. Dann könnte der Sachevrständige sagen, die habe ich letzte Nacht fertig gestellt, die bekommen Sie Morgen per Post. In dem Fall nutzt Ihnen dann Ihre Kündigung nichts, weil er die komplette Leistung trotzdem fertig hat und Sie Ihn dafür denn dann auch bezahlen müssen.

: Mit freundlichen Grüßen

: Markus Reinartz


: : Hallo Zusammen,

: : wie kann ich den Bausachverständiger wechslen, wenn ich mit seiner Leistung nicht zufrieden bin?
: : Im Vertrag steht nichts von Kündigung oder Kündigungsfrist.

: : Herzlichen Dank im Voraus für die Hilfe?





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