Vorschrift zur Belüftung von Räumen mit Wasseranschluss


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Peter Müller am 09 März, 2016 um 10:18:49:

Kurze Frage zu einem abstrakten Fall:

Käufer A lässt ein Haus schlüsselfertig über einen Bauträger (der zugleich der ausführende Architekt ist) bauen. Vor Baubeginn werden die Grundrisse abgesprochen und der Käufer übergibt dem Bauträger eine zur Freigabe von ihm unterschriebene Version.
Vor Ende der Bauarbeiten bemerkt der Käufer, dass es im Keller einen kleinen Raum (5m²) gibt, in dem der Wasseranschluss für die Waschmaschine, der Trockner sowie die elektrische Haustechnik ist, der aber über keinerlei Lüftung verfügt. Nun bekommt der Käufer Sorge, das es aufgrund der Feuchtigkeit durch Waschmaschine zu Schäden an der Haustechnik und Schimmelbildung kommen kann und redet mit dem Architekten. Dieser informiert, dass man noch in die Außenwand eine Kernbohrung machen und nachträglich eine Entlüftung einbauen kann, dies kostet aber 600€. Er habe sich schon damals bei der Freigabe gewundert, warum man die Grundrisse ohne Fenster oder Lüftung freigegeben hätte.

Nun die Kernfrage: Gibt es Richtlinien und/oder Vorschriften nach denen der Architekt zwingend für den Raum mit Hauptwasser/Entwässerung-Anschluss, Waschmaschinenanschluss (so auch im Grundriss eingezeichnet) und Elektroanlage eine Lüftung/Fenster hätte einplanen müssen oder bleibt der Käufer, der diesen Planungsfehler übersehen hat auf den Kosten sitzen?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]