Re: Wohngebiet an Mischgebiet, gewerbl. Hundehaltung?


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Gesendet von Bauassessor am 08 März, 2016 um 16:27:55:

Antwort an: Wohngebiet an Mischgebiet, gewerbl. Hundehaltung? posted by Katja Meis am 08 März, 2016 um 11:57:56:

Hallo,

liegt das Grundstück wie eine "Wohngebiets-Insel" innerhalb eines Mischgebiets? Wahrscheinlich nicht, d.h. wenn das Grundstück an einer Seite an das Mischgebiet grenzt, grenzt es in der Regel an den anderen 3 Seiten an ein Allgemeines Wohngebiet.

Auch wenn dort noch keine Wohnbebauung sein sollte, haben die potenziellen Nutzer ein Recht auf eine verträgliche Lärmbelastung. Wenn Sie das - im Zweifel gutachterlich - nachweisen können, dann sollte das gehen. Wenn nicht, dann nicht.

Gruß

Bauassessor


: Hallo,
: ich habe da mal eine Frage!

: Es geht hierbei um die gwerbliche Hundehaltung in einer Wohnung. Dies ist nur soweit möglich wenn beim Bauamt ein Antrag auf Nutzungserweiterung gestellt wird. Dies ist aber nur möglich bzw. sinnvoll, wenn die Wohnung in einem Mischgebiet liegt, da man in einem Wohngebiet kaum eine Chance hätte solch eine Nutzungsänderung durch zu bekommen, egal wie gering und nicht störend diese gewerbl. Hundehaltung auch sein mag.

: Angenommen die Wohnung würde laut Baunutzungsplan im Wohngebiet liegen aber direkt an der Grenze zu einem Mischgebiet, sprich, ein Haus weiter wäre es Mischgebiet.
: Hätte in diesem Fall der Antrag auf Nutzungserweiterung eine Chance oder sind die Regeln so unflexibel, dass der Antrag sofort abgelehnt werden würde?

: Ich bin gespannt auf die Antworten.

: Liebe Grüße,
: Katja





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