Re: Gebäudeklasse Gartenhaus


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Gesendet von Dirk Baumeister am 16 Februar, 2016 um 16:40:34:

Antwort an: Re: Gebäudeklasse Gartenhaus posted by Karo am 16 Februar, 2016 um 13:49:43:

Als Entwurfsverfasser müssen Sie auch die Herleitung verantworten. Ich bin nicht der Entwurfsverfasser und bekomme auch kein Honorar für die Erstellung des Antrages ... daher: keine konkrete Zuordnung von meiner Seite zu Ihrem konkreten Vorhaben.

Grundsätzlich müssen Sie BEURTEILEN ob Ihr Vorhaben von den Voraussetzungen zur Gebäudeklasse 1 bereits erfasst ist oder einer der anderen Klassen zugeordnet sein könnte. Die Klasse 5 dient dazu diejenigen Gebäude zu erfassen, die z. B. die Grenzwerte der vorgenannten Gebäudeklassen überschreiten, also mehr als zwei Wohneinheiten haben oder mehr Nutzfläche als 400 m² usw.


: Hallo Dirk,
: ja es steht frei und es wird nicht an ein anderes Gebäude angebaut. Es ist nicht höher als 7m und auch nicht größer als 400m².
: Deswegen ja meine Frage, ob es dann zur Gebäudeklasse 1 zählen würde, da in Gebäudeklasse 5 nur von sonstigen Gebäuden die Rede ist. Würden Sie dies auch so sehen?
: Da ich den Antrag selbst stelle, möchte ich natürlich alles richtig machen und erkundige mich deshalb vorher. :-)





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