Re: Grosse Industriehallen in einem Mischgebiet eventhalle


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Gesendet von Gonca am 13 Februar, 2016 um 19:00:55:

Antwort an: Re: Grosse Industriehallen in einem Mischgebiet posted by Bauassessor am 05 September, 2014 um 09:00:47:

: Hallo,

: wenn es keinen Bebauungsplan gibt, kann es sich nicht um ein Mischgebiet handeln, es sei den, es gibt bereits eine Einschätzung als Innenbereich nach § 34 Abs. 2 BauGB. Meinen Sie vielleicht eine "gemischte Baufläche" nach Flächennutzungsplan?

: Ob es sich um eine Industriehalle handelt, ergibt sich nicht aus der Größe einer Halle, sondern aus der Nutzung. Wenn es "nur" Lagerhallen sind, dann sind es Gewerbehallen, die auch in einer gemischten Baufläche möglich wären, wenn diese dann vertikal gegliedert wurde. Dafür bräuchte man dann aber einen Bebauungsplan.

: Handelt es sich doch um einen Innenbereich, dann müsste sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Nach Ihren Beschreibungen ist das aber nicht der Fall.

: Je nachdem, wie das in der jeweiligen Verordnung der Gemeinde geregelt ist, müssen Baugenehmigungen, die dem Planrecht entsprechen, nicht politisch besprochen werden, deswegen musste sich wohl auch nicht der Gemeinderat damit beschäftigen.

: Gegen eine erteilte Baugenehmigung können Betroffenen mittels Klage vorgehen, wenn sie sich in Ihren Rechten betroffen fühlen. Die Betroffenheit ergibt sich dann aber aus den individuellen Schutzansprüchen. Ein Wertverlust zählt nicht dazu, da man mit der Baugenehmigung nur das Recht auf Nutzung des eigenen Grundstück erhält, nicht aber einen Anspruch auf einen besonderen Ausblick o.ä.

: Falls Sie nicht direkt juristisch gegen die Baugenehmigung vorgehen wollen, empfehle ich Ihnen, zunächst einmal mit jemandem vom Planungsamt zu sprechen und sich erläutern zu lassen, was im Bereich der Gewerbehallen zulässig ist.

:
: : In einem Ortsteil einer Grossgemeinde in Südhessen ohne Bebauungsplan wurden in einem Mischgebiet von einem Industriellen mehrere Fertigungshallen errrichtet. Der Unternehmer hat schon zwei intakte Wohnhäushäuser gekauft und eines abgerissen. Der Abriss des zweiten erfolgt in Kürze, um eine weitere Halle zu bauen.
: : Der Gemeindevorstand hat weder den Gemeinderat mit den Baugenehmigungen befasst.
: : Die bestehenden im Umfeld (200m) stehenden Häuser sind durchschnittlich 50- 70 Jahre alt.

: : Die Industriebauten verschlechtern rein optisch die Wohnqualität erheblich; die Grundstücke und Häuser verlieren drastisch an Wert; durch LKW Verkehr bis 40 t werden die kleinen Ortsstrasse kaputtgefahren.
: : Wer muss für die Reparaturen bezahlen? Die privaten Anwohner.
: : Bitte um Hinweise, wie man sich wirksam gegen die Erweiterung der Gewerbebauten wehren kann.Diese überfremden dne überiegend mit EFH/ZWFH bebauten Ortsteil.
: : Wer hat die Rechts-und Fachaufsicht? Die RPs sind anscheinend nicht mehr weisungsbefugt. Gibt es eine qualifizierte,kostenlose Beratungsstelle, einen Ombudsmann in Hessen o.Ä.?
: : Bitte um Hinweise, die Sache eilt. Ich gebe den genauen, örtlichen Sachverhalt natürlich gerne bekannt.




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