Re: Verkehrssicherungspflicht


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Gesendet von Bolanger am 10 Februar, 2016 um 17:56:08:

Antwort an: Verkehrssicherungspflicht posted by ronkim am 10 Februar, 2016 um 14:59:13:

Hallo,

das hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Natürlich dürfen Sie von einem BU erwarten, dass er das Haus nach den anerkannten Regeln der Technik baut, welche dann typischerweise zu einer sicheren Benutzung führen.

In großen Teilen von NRW sind Schneefanggitter allerdings nicht üblich und nicht gefordert. Dann können Sie vom BU auch nicht erwarten, dass er freiwillig Zusatzleistungen erbringt, die über die aaRdT hinaus gehen - es sei denn sie sind explizit im Vertrag erwähnt. Der BU kann nunmal das Haus nicht für alle nur vorstellbaren Situationen bauen, oder fordern Sie z.B. auch ein erdbebensicheres Haus, nur weil rein theroretisch auch ein Erdbeben zu Rissen führen könnte? Wenn große Schneemengen nicht zu erwarten sind, dann haben Sie wohl schlechte Karten.

Butter bei die Fische: Wohnt das Haus am Niederrhein oder im Sauerland?

Gruß,

Bolanger


: Hallo
: wir sind eine zugründende Eigentümergemeinschaft und haben bei dem abzunehmenden Gebäude die lzt Wochen abgehende Schnee- Eisplatten registriert. unser SV spricht zwar an das nach der BauO NRW Verkehrssicherheitspflicht geboten ist und können jedoch nicht feststellen, ob unser BU uns die Installation von Schneefanggittern geschuldet ist. der Schnee/ Eis fällt auf den Neubegründeten Fussweg und auf die Balkone
: eine Idee?
: danke





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