Re: Zustimmung Anbaubaulast


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Gesendet von Bolanger am 09 Februar, 2016 um 08:22:25:

Antwort an: Zustimmung Anbaubaulast posted by Sascha Kordel am 08 Februar, 2016 um 14:37:26:

Hallo,

erstmal können Sie den Nachbarn zu gar nichts zwingen. Stellen Sie sich vor der Nachbar möchte ein DHH bauen und Sie wollen aber lieber ein freistehendes EFH bauen. Soll der Nachbar Sie dann dazu zwingen können, doch eine DHH zu bauen?

Korrekterweise hätte die Zustimmung schon beim Kauf im Grundbuch beider vermerkt werden sollen, damit jeder auch eigenständig loslegen kann.

Ihr einzige Chance wäre es vor Gericht nachzuweisen, dass Sie das Grundstück ausschließlich wegen der möglichen DHH Bebauung gekauft haben und dass der Nachbar dem zustimmen wollte. Das dürfte schwer bis unmöglich sein, vor allem aber langwieriger als zu warten bis der Nachbar aus den Puschen kommt.

Nebenbei gesagt.... bauen Sie leiber ein freistehendes EFH... Sie hocken dem Nachbarn nicht so dicht auf der Pelle und haben es auch einfacher beim bau, da die Koordination und Abstimmung mit dem Nachbarn entfällt.

Gruß,

Bolanger

: Wir haben ein Grundstück gekauft (EFH und DHH zulässig). Das Gespräch beim Verkäufer haben wir mit den zukünftigen Nachbarn geführt (die damals auch gekauft haben) und es wurde u. Anderem dort besprochen, dass wir DHH auf die gemeinsame Grenze bauen werden. (Natürlich auch in vielen weiteren Gesprächen)
: Nun lässt sich der Nachbar aber schon sehr lange Zeit und hat (obwohl er scheinbar immer noch eine DHH bauen will) noch keinen Bauantrag eingereicht oder einer Anbaubaulast zugestimmt, die aber Genehmigungsvorasussetzung für unser Vorhaben ist.

: Sind wir nun komplett vom Nachbarn abhängig, wann es ihm passt einer Anbaubaulast zuzustimmen bzw. den Bauantrag einzureichen oder kann man eine Frist setzen? Oder haben wir auch die Möglichkeit Schadensersatz zu fordern, da wir Zeit und Geld verschenken?

: Danke





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