Re: Garantieverlust durch fehlende Inspektion der Heizungsanlage


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Gesendet von HW am 07 Februar, 2016 um 19:28:49:

Antwort an: Re: Garantieverlust durch fehlende Inspektion der Heizungsanlage posted by Bolanger am 07 Februar, 2016 um 19:03:12:

: Hallo,

: wenn sie glauben, dass der Bauträger pleite ist oder geht, dann lassen Sie die Wartung machen. Das kostet nicht viel und später ärgern Sie sich zumindest nicht.

: wenn sie glauben, dass der BU noch die Garantiezeit der Heizung übersteht,. dann machen Sie nichts, denn der BU ist erstmal Ihr Vertragspartner und sonst keiner.

: sachlich korrekt wäre es sicherlich den BU mehrmals anzumahnen und die Beauftragung mit Kostenerstattung durch den BU anzumahnen. dann abwarten und die Wartung machen lassen. Wahrscheinlich wird sich dann niemand wegen der wenigen EUR mit dem BU streiten wollen.

: Gruß,

: Bolanger

:
: : Guten Tag, wir sind eine zugründende Eigentümergemeinschaft in einem 6Parteien Haus.unser Baubeginn lag Anfang 2014. der Bauträger hat uns das Gemeinschaftseigentum bis heute nicht zur Abnahme angeboten. Bauleistungen erfolgen derzeit schleppend oder gar nicht.
: : normalerweise müssten wir nun an der HZG (die auch nicht einwandfrei arbeitet) die Inspektion und Wartung durchführen lassen. der Installateur hat es trotz 5-facher Nachbesserung nicht geschafft, dass alle Heizkreise korrekt wärmen. die HZG signalisiert permanent Störungsmeldungen. da uns die HZG ja nicht gehört fragen wir uns, wie man sich aus dieser Spirale befreien kann. eigenmächtig ein anderes Fachunternehmen zu beauftragen ist wohl durch das BGB ausgeschlossen - oder? wenn nun aber auch der Heizungshersteller oder die der verbauten Komponenten fordern, dass eine jährliche Inspektion im Schadensfall nachgewiesen werden muss, stellt sich hier die Frage nach unserem möglichen Vorgehen. ggf könnten wir auch keine Ansprüche gegen einen Bauträger im Insolvenzverfahren stellen.


DANKE



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