Freibleibendes Angebot


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Gesendet von Jochen am 02 Februar, 2016 um 18:52:05:

Hallo,

wir haben von einem Handwerker ein detailiertes Angebot mit dem Zusatz „freibleibend" erhalten. Ist der Handwerker nun an dieses Angebot gebunden, wenn ich dieses schriftlich bestätige und ihm somit den Auftrag erteile. Inwieweit kann er dann noch von den Leistungen und den veranschlagten Kosten abweichen?

Gruß
Jochen



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