Re: Verantwortlichkeit für die Erdbebenzone?


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Gesendet von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 18 Dezember, 2015 um 23:55:19:

Antwort an: Verantwortlichkeit für die Erdbebenzone? posted by Mike Neubert am 14 Dezember, 2015 um 13:01:31:

Natürlich hat der Statiker dies zu berücksichtigen. Und die Informationen dazu gibt es in der von Ihnen zitierten DIN.

Steht die Hütte denn schon?

Wenn nicht, gibt es doch kein Problem!

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz


: Hallo zusammen,

: wir bauen in BW, hier haben wir die Erdbebenzone 3.
: Obwohl wir dies mit unserem Ansprechpartner besprochen haben, hat der Archtitekt und auch der Statiker dies nicht berücksichtigt! Sie sagen es gab keine Information darüber! Ist es nicht die Pflicht, sich vor der Erstellung der Bauanträge und der Berechnung von Statiken, damit auseinanderzusetzen? DIN 4149.

: Für hilfreiche Antworten bedanken wir uns bereits im Voraus.
: Familie Neubert





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