Re: Fällen von 15 Bäumen durch Gemeinde im Wohngebiet


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Gesendet von Bauassessor am 04 Dezember, 2015 um 09:45:41:

Antwort an: Fällen von 15 Bäumen durch Gemeinde im Wohngebiet posted by Lore am 04 Dezember, 2015 um 05:30:54:

Hallo,

so leid es mir tut, aber ich sehe für Sie kaum eine Chance, eine Neupflanzung durchzubekommen. Zum einen gibt es nur sehr wenige Bebauungspläne, die eine Anpflanzung von Bäumen verpflichtend an bestimmten Stellen regelt - ggfs. kann das als damalige Ausgleichsmaßnahme vorgesehen gewesen sein, dann haben Sie eine Chance. Falls nicht, sind die Bäume im Bebauungsplan zunächst erstmal nur eine Einräumung von Rechten, dass da Bäume im öffentlichen Raum hindürfen - nicht aber müssen.

Üblicherweise wird im Bebauungsplan auch erstmal nur festgelegt, ob eine Straße verkehrsberuhigt sein soll oder nicht. Das heißt aber nicht, dass dann zwingend auch eine Spielstraße nach der Straßenverkehrsordnung entsteht. Natürlich kann in der Begründung zum Bebauungsplan stehen, dass eine Spielstraße gewünscht ist - im Rahmen der Ausbauplanung wird dann aber die Straße erst nach dem konkreten Bedarf ausgearbeitet.

Auch das Thema Wertverlust durch einen Verlust von "schönen Umfeld" können Sie nicht geltend machen, denn durch den Bebauungsplan erhalten Sie nur die Rechte, Ihr Grundstück in dem beschriebenen Maße zu nutzen. Sie haben aber keinen Anspruch darauf, dass sich in Ihrem Umfeld keine Rechte ändern dürfen, sofern Ihre Nutzungsrechte dadurch nicht eingeschränkt werden.

Durch das Fällen der Bäume sind Sie in Ihren Nutzungsrechten des Grundstücks aber nicht betroffen - und können daher auch einen Wertverlust geltend machen.

Das man in der Realität oft bereit ist, mehr Geld für einen besseren Ausblick o.ä. auszugeben, ist natürlich gelebter Alltag - aber für das Entschädigungsrecht spielt das keine Rolle. Dazu gibt es auch schon einige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts.


PS: Wenn Sie wollen, dass die Behörden des Bebauungsplans regelmäßig überwachen, sollten Sie Verstöße auch melden. Die Behörden haben nicht die Kapazitäten, um durch Wohngebiete zu fahren und zu schauen, ob dort rechtswidrig Koniferen angepflanzt wurden. Die Behörde wird aber tätig, wenn Sie einen konkreten Verdacht hat - und stellt im Worst Case Rückbauverpflichtungen bzw. Bußgelder aus.

: Hallo zusammen,

: der Sachverhalt ist leider etwas lang geworden. Ich hoffe aber dennoch, dass der eine oder andere mir einen Rat geben kann:

: Sachverhalt:
: -Gemeinde auf dem Lande, weit von jeder Großstadt in einem Landkreis in Baden-Württemberg
: -Wohngebiet mit Häusern, die bis zu ca. 20 Jahre alt sind.
: -Der Bebauungsplan sieht in 2 zusammenhängende Straßen mehr als 30 Straßenbäume (Laubbäume) direkt an die Wohnbaugrundstücke angrenzend zur Straße hin vor.

: Jeder, der sich ein Baugrundstück kaufte, wußte, ob er vor seinem Grundstück solche Bäume hat oder nicht.
: Ca. 12 der vorgesehenen Bäume werden nie eingepflanzt, weil einzele Grundstückseigentümer vor der Pflanzung verhindert haben.

: Von den gepflanzten Bäumen wurden jetzt durch die Gemeinde 15 Bäume (!) an einem Tag gefällt. Diese waren alle rd. 20 Jahre alt oder älter und hatten Stammdurchmesser bis zu ca. 50 cm.
: Die Bäume waren gesund. Es waren überwiegend "Flachwurzler", die ohne Verwendung einer Wurzelschutzfolie gepflanzt waren.

: Dieser Baumfällung von 15 Bäumen war vorausgegangen, dass sich 3 Anwohner wegen (leichter) Schäden durch die Baumwurzeln an ihren Außenanlagen beschwert hatten.
: Die Gemeinde hat die übrigen Anwohner mit Bäumen vor der Fällung teils angerufen und teils angeschrieben und gefragt, ob sie mit dem Baum vor ihrem Grundstück Probleme haben.
: Das sahen viele dieser Grundstückseigentümer als Chance, den Baum loszuwerden und behaupten teils -nicht erkennbare- Schäden, teils werden nur evtl. negative Befürchtungen für die Zukunft geäußert wie:
: WENN der Baum größer werden sollte, wirft er Schatten auf die Photovoltaikanlage auf dem Dach. Doch von diesem Eigentümer wird nicht gefordert, den Baum zu fällen. Er äußerte nur diese Befürchtung. Aber auch der Baum vor seinem Grundstück wurde dann gefällt.
: Mind. ein Grundstückseigentümer, der einen Baum vor seinem Grundstück hatte, erfuhr erst durch die Baumfällung von der Maßnahme.

: (Leichte) Schäden sind nur bei den eingangs erwähnten 3 Eigentümern vorhanden in Form von leichten Auswirkungen im Bereich der Außenanlagen, die durch Abstandhaltung vielleicht auch vermeidbar gewesen wären.

: Ich weiß, dass einzelne Grundstückseigentümer sich wegen des vielen Laubes geärgert haben und diese sind vehement dagegen, dass neue Bäume wieder eingepflanzt werden.
: Ich habe ein Grundstück ohne Baum und erfuhr von der Fällung erst, nachdem die Bäume gefällt waren.
: Ich wurde also vor der Maßnahme nicht angehört.
: Wenn ich auf meiner Bank im Vorgarten sitze, sind in Sichtweite 7 Bäume weg, die vorher mein Umfeld noch verschönert hatten.
: Die wenigen Bäume (ca. 5), die nicht entfernt wurden, befinden sich nicht in der Nähe meines Grundstücks.
: Die Attraktivität meines Wohnumfeldes ist nun deutlich geringer. Nachteilig ist das Fehlen der Bäume für die Vögel und für Insekten, für den Wiederverkaufswert der Häuser, etc. etc.
: Hinzu kommt, dass die Gemeinde Überschreitungen der Grundflächenzahl häufiger nicht beanstandet und einige umliegende Grundstücke richtig zugebaut sind und kaum noch Grünanlagen vorweisen.
: D. h. das, was man sich vorstellt, wenn man in einem Neubaugebiet baut, nämlich ein durch Bäume und Gartenanlagen geschmücktes Wohngebiet findet man nicht vor, obwohl nach es dem Bebauungsplan so konzipiert war.
: Das Koniferenverbot des Bebauungsplanes wird dazu noch von vielen Grundstückseigentümern mißachtet und man sieht diese unschönen Koniferen teils 4 Meter hoch direkt an den Grundstücksgrenzen zur Straße hin. Auch hier schreitet die Gemeinde nicht ein wie sie auch nicht andere Festlegungen im Bebauungsplan(Verwendung wasserdurchlässiger Pflaster, Pflanzgebote zum Feld hin) nicht überwacht.
: Es ist die Rede davon, dass nur ca. 3 Bäume wieder neu gepflanzt werden würden und der Rest überpflastert wird.
: Auch wurde meine Straße im Bebauungsplan als "Spielstraße" ausgewiesen, aber nicht realisiert. Es ist eine Straße mit Geschwindigkeit von 30km/h, was dazu führte, dass bereits 2 meiner Katzen überfahren wurden, vielleicht auch, weil oft mehr als 30 km/h hier gefahren wird.
: In einer Spielstraße wäre diese Gefahr viel geringer.
: Argument der Gemeinde: In einem anderen Bereich des Wohngebiets hätten sich die Anwohner wegen der Spielstraße dort beschwert, so dass man keine weiteren Spielstraßen zulassen wolle.

: D. h. mehrere Festlegungen im Bebauungsplan, deretwegen ich das Baugrundstück in diesem Baugebiet kaufte, wurden seitens der Gemeinde nicht realisiert.

: Ich habe nun bei der Gemeinde unmißverständlich vorgetragen, dass ich die Baumfällmaßnahme anfechten werde und dass ich auch die übrigen im Bebauungsplan vorgesehenen nie gepflanzten Bäume für einen Rechtsverstoß halte. Diese Bäume hätten nämlich durchaus Platz gefunden, wenn man sie hätte pflanzen wollen. Wenn nicht vor einer Garageneinfahrt, dann eben neben dieser Einfahrt oder im restlichen Teil der Grundstücksgrenze.

: Zunächst wurde mir am Telefon gesagt, ich sei nicht betroffen, da ich keinen Baum vor meinem Grundstück hatte.
: Ich habe erwidert, dass ich als Grundstückseigentümer betroffen bin, da die Bäume allen im Wohngebiet dienten und auch allen gehörten. Jeder hat sie mit seinen Erschließungsbeiträgen mitfinanziert und ist daher Miteigentümer.

: Bereits jetzt habe ich mit mind. 2 Grundstückseigen-tümern, die gegen die Bäume waren und sind deswegen Meinungsverschiedenheiten, weil man mir verübelt, dass ich mich gegen diese Baumfällmaßnahme wende. Ich mache mich also unbeliebt.

: Mein Problem ist auch, dass ich, selbst wenn ich erreichen werde, dass die gefällten Bäume wieder neu gepflanzt werden, es vielleicht nicht mehr erleben werde, bis sie wieder so groß sind, wie die jetzt gefällten Bäume waren und ich mit fast 60 Jahren eigentlich nicht noch ein 3. Mal ein neues Haus bauen will (vor allem wegen der Nerven, die man dazu braucht).
: Ich erwäge nämlich nun u. a. den Wegzug und den Verkauf meines Hauses, denn mir ist eine "grüne" Umgebung sehr wichtig.

: Doch würde ich gern hören, wie groß meine Chancen sind, hier etwas zu erreichen und vor allem was kann ich fordern?

: Das Neupflanzen der Bäume allein hilft mir für die nächsten Jahre nicht sehr, so dass ich, wenn auch ungern, hier eigentlich wegziehen sollte. Das wäre eine extrem einschneidende Maßnahme für mich (und erst Recht für meine Freigängerkatzen, an deren Wohl ich natürlich auch denke). Nur sehe ich da auch keine wirklichen Alternativen für mich, weil ich nicht nochmals bauen will.
: Kann ich über das Neupflanzen hinausgehende Ansprüche geltend machen? Und ggf. welche?

: Ich bin sehr traurig über diese Situation. So etwas kostet einem auch viel Nerven und als Schwerbehinderte muss ich auch an meine Gesundheit denken.

: Vielen Dank schon jetzt an alle, die meinen langen Beitrag lesen und mir evtl. einen Rat geben können.

: Gruß





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