Re: Auskunftpflicht des Bauamtes bei Abrisstätigkeiten auf einem Nachbargrundstück


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Gesendet von Dirk Baumeister am 11 November, 2015 um 17:02:44:

Antwort an: Auskunftpflicht des Bauamtes bei Abrisstätigkeiten auf einem Nachbargrundstück posted by Langnase am 11 November, 2015 um 14:22:00:

Der Verweis auf den Datenschutz dürfte übertrieben sein, da ein Nachbar als Beteiligter im Verfahren auch Akteneinsichtsrecht hätte. Allerdings darf man sich die Frage stellen, ob denn die Dauer der Arbeiten überhaupt Bestandteil der Genehmigungsunterlagen oder -verfahren sein kann. Die Genehmigung berechtigt nur zur Durchführung, legt aber darüberhinaus nicht fest, wie lange für die Arbeiten gebraucht werden darf.

: Hallo Zusammen,

: ich möchte gerne Wissen, in wie weit ein Bauamt (z.B. in Marburg Hessen)zu verpflichtet ist ein Auskunft zur Dauer von Abrissarbeiten auf einem Nachbargrundstück zu geben? Ganz konkret möchte ich vom Bauamt wissen, wie lange die Abrissarbeietn auf den Nachbargrundstück andauern, d.h. genehmigt sind, allerding weigert sich das Bauamt, mir diese Info zu geben, mit dem Hinweis auf Datenschutz.

: Gibt es hierzu irgendwo handfest Info (Paragraphen,...)

: Danke vorab schon mal für die Rückmeldungen





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