Steigung Satteldach Garage


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Michael am 11 November, 2015 um 14:49:35:

Hallo,

bauen nächstes Jahr ein EFH mit 2 Vollstockwerken (Satteldach 30°) und direkt angebauter Doppelgarage (Grenzbebauung).
Unser Haus ist mit dem Bebauungsplan vereinbar. Da wir die Garage mit Satteldach versehen wollen braucht dieses ca. 40° (um darin gut stehen zu können).

Der gültige Bebauungsplan von 1985 sagt hierzu:
§ 7 Gestaltung der Gebäude
1. Für die Wohngebäude sind nur Satteldächer mit Dachziegeleindeckung zulässig. Bei den Hauptgebäuden ist die im Bebauungsplan eingetragene Firstrichtung einzuhalten. Die Dachneigung muß zwischen 18° und 32° liegen.
2. Die Höhe von Kniestöcken gemessen von OK Decke bis Schnittpunkt Außenkante Mauerwerk mit OK Sparren darf 0,60 m nicht übersteigen.
3. Untergeordnete Nebengebäude und Garagen können mit Sattel-, Pult- oder Flachdächern bei entsprechender Eindeckung ausgeführt werden.
Ende!

Daher meine Frage:
Seht ihr ein Problem darin, die Garage mit 40° Satteldach zu bauen?

PS: unser Architekt wollte uns keine verbindich Antwort geben.
Bei der Gemeinde/Landratsamt möchten wir nicht nachfragen um keine schlafenden Hunde zu wecken.

Schon mal danke für die Hilfe.
Grüße,
Michael





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]