Diskussion um Grünfläche im Garten/Innenhof


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Lou am 06 November, 2015 um 16:05:03:

Hallo Zusammen,

kann jemanden helfen und einen Tipp geben, wie man in der folgenden Situation am besten vorgeht?

Ich habe eine Wohnung in Düsseldorf gekauft, welche gerade gebaut wird. Die Wohnung hat einen kleinen Garten (Innenhof), welcher mit Terrasse und Grünfläche geplant ist. Aufgrund der Praktikabilität würde ich gerne einen Sonderwunsch beantragen und anstelle der Grünfläche (Rasen) schöne Steinplatten verlegen lassen.

Der Sonderwunschantrag wurde nun seitens des Bauträgers abgelehnt, mit der Begründung das die "rechtlichen Zulässigkeit hat ergeben, dass eine Erweiterung der Terrasse bzw. ein Verzicht auf geplante Grünfläche nicht möglich ist.
Bei einer Hofbebauung der vorliegenden Art, sollen in der Regel die überbauten befestigten Flächen und die unbefestigten begrünten Flächen im Verhältnis von ca. 50:50 ausgeführt werden. Weiterhin soll die Terrasse eine untergeordnete Größe im Vergleich zur dahinter liegenden Hausfläche aufweisen. Ebendies ist bei der von unserem Planungsteam erarbeiteten Planung gegeben.
Würde man jedoch die Terrasse bis auf einen umlaufenden Pflanzstreifen befestigen, so wäre diese nicht mehr als untergeordnet zu bezeichnen. In diesem Falle wäre ein Bauantrag für eine Terrassenerweiterung zu stellen, welcher nach Auskunft der zuständigen Baubehörde nicht genehmigungsfähig wäre und entsprechend abgelehnt würde."

Ist dies korrekt, oder "drücken" sich die Leute nur den Wunsch noch aufzunehmen? Meine Logik ist, wenn das nicht in der Baugenehmigung beschrieben ist, dass ich als Besitzer eine Genehmigung dafür benötige, kann ich das nach Einzug ändern. Und wenn ich es ändern kann, kann es jetzt auch direkt gemacht werden.
Was meint ihr dazu?

In der Baubeschreibung steht nur "Auffüllung der Vegetationsfläche mit Substrat und Bepflanzung gemäß Außenanlagenplan. Abweichungen von den Plandarstellungen gemäß Außenanlageplanung
sind zulässig, sofern der Gesamteindruck der Grünanlage bestehen bleibt. Ausgenommen
Sondernutzungsflächen „Garten“!"

In der Baugenehmigung steht nur das der "Begrünungsaufbau und die verwendeten Materialien und Substrate für die Tiefgaragenbegrünung gemäß FLL-Richtlinien sind.

Besten Dank im Voraus!
Lou



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]