Re: Änderung Sonderbauten


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Gesendet von Dirk Baumeister am 08 Oktober, 2015 um 20:59:47:

Antwort an: Re: Änderung Sonderbauten posted by Dirk Baumeister am 07 Oktober, 2015 um 20:59:35:

Sorry ... nicht ordentlich/aufmerksam gelesen ...

Änderungen von Sonderbau in Nicht-Sonderbau unterliegen nicht dem vollen Prüfprogramm. Wird jedoch die Nutzung eines Sonderbaus so geändert, dass sich der Status Sonderbau nicht ändert, ist das Prüfprogramm auch das gleiche. Ebenso, wenn erstmalig in einen Sonderbau geändert wird.

: ... beides, da ja in beiden Fällen ein Sonderbau auf Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften zu prüfen ist.

:
: : Hallo miteinander,

: : nach erfolgloser Recherche möchte ich Euch um Rat fragen. Es geht um einen Bauantrag zu einem Sonderbau.

: : Laut gängigem Recht unterliegen Sonderbauten nicht dem vereinfachten Genehmigungsverfahren. Für die Errichtung und Änderung braucht es eine ordentliche Baugenhemigung.

: : Meine Frage bezieht sich auf die Änderung: "Die (...) Änderung der aufgeführten Vorhaben unterliegt den Vorschriften für große Sonderbauten:" Nun stellt sich mir die Frage, ob die Änderung eines Sonderbaus gemeint ist oder die Änderung IN einen Sonderbau. Sprich: ist die Änderung einer Versammlungsstätte gemeint oder die Änderung eines Gebäudes in eine Versammlungsstätte.

: : Ich danke allen, die antworten.
: : Q.





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