Re: Erteilung des Baurechts


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Gesendet von Bolanger am 01 September, 2015 um 14:00:46:

Antwort an: Re: Erteilung des Baurechts posted by Bauassessor am 31 August, 2015 um 10:35:19:

Hallo,

ich vertrete hier eine deutlich andere Meinung als Bauassessor. Festsetzungen eine BPlanes dürfen ausschliesslich städtebaulichen Zwecken dienen. Das schliesst dann im Umkehrschluss finanzielle Interessen der Gemeinde aus, auch ganz ohne Urtiel. Wahrscheinlich war bisher noch keine Gemeidne so dreist und hat es auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen, da sie dabei sicherlich den Prozess verloren hätten.

In der Praxis verwischt das ganze dann wie gesagt, denn die wenn sich der Fragesteller weigern würde, das Grundstück abzutreten, dann könnte die Gemeinde ebenfalls als Festsetzung eine zeitnahe Bebauung fordern, die mit einer teuren Erschließung einhergeht, die typischerweise die Grundstückseigentümer bezahlen müssen. Der Fragesteller ist einfach am besten damit beraten eine gütliche Einigung mit der gemeinde zu finden, denn wahrscheinlich findet er keinen Anwalt, der im Planungsrecht so fit ist, sein Anliegen gerichtlich durchzuboxen.

Gruß,

Bolanger

: Hallo,

: einige Gemeinden haben per Satzung beschlossen, einen Teil der Wertsteigerung durch die Umwandlung von Grünfläche in Wohnbauland abzuschöpfen - entweder in Geld oder als Fläche.

: Sofern das hier auch der Fall ist, ist das rechtens - kenne zumindest kein Urteil, dass dieses Vorgehen entkräftet.

: Allerdings tut sich die Kommune in der Regel keinen gefallen damit, da Sie damit faktisch den Kaufpreis für ein Grundstück verteuert und somit die Nachfrage signifikant schwächt.

: : Hallo,

: : rechtens oder nicht verwischt hier in der Realität.

: : Die Fläche ist jetzt unbebaubar. Punkt ;-)

: : Sie müssen nun die Gemeinde davon überzeugen den B-Plan so abzuändern, dass die Fläche bebaubar wird. Eines Ihrer Argumente könnte eine Abtretung einer Teilfläche sein. Sie könnten auch die rechtliche Keule rausholen und versuchen die Stadt auf Änderung zu Ihren Gunsten zu verklagen. Dazu brauchen Sie aber einen Fachanwalt und kein Internetforum.

: : Die Stadt behält aber die Planungshoheit und solange Sie gute Gründe für die Festsetzung als Grünfläche hat, kann sie auch dabei bleiben. Punkt ;-)

: : Gruß,

: : Bolanger


: :
: : : Guten Abend,
: : : in unserem Besitz befindet sich ein ca. 1700 m² Grundstück, welches im gültigen Bebauungsplan (20 Jahre alt) als Grünfläche ausgewiesen ist. Damals wurde, warum auch immer, das Grundstück erschlossen, d. h. Kanal, Wasser, Telekom liegen bereits im Grundstück. Für diese Erschließung wurde von meinen Vorfahren nichts bezahlt. Der Gemeinde ist das nicht aufgefallen....
: : : Ich, zwei Generationen später, möchte das Grundstück jetzt bebauen. Dafür muss der Bebauungsplan geändert werden, so dass das Grundstück als Baufläche ausgewiesen wird.
: : : Die Gemeinde macht das jedoch nur wenn Sie ein ca. 500 m² großes Teilstück erhält welches diese als Bauplatz weiterverkaufen kann. Ist das Rechtens???





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