Re: Bestandsschutz Balkon


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Gesendet von Dirk Baumeister am 25 August, 2015 um 16:36:08:

Antwort an: Bestandsschutz Balkon posted by David Ludwig am 25 August, 2015 um 14:37:07:

Wenn die Grundstücke vorher einer Familie gehört haben, wird wohl im Genehmigungsverfahren des Balkons eine Regelung getroffen worden sein. Die gilt fort auch wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern.

Bestandsschutz kann für den Balkon nur dann geltend gemacht werden, wenn er rechtmäßig errichtet wurde, d. h. eine Genehmigung vorliegt und auch entsprechend dieser gebaut wurde.

: Hallo,

: Wir habe ein Haus gemietet an dem sich ein Balkon befindet. Beides wurde 1984 errichtet. Das direkt angrenzende Grundstück wurde 1994 bebaut. Zu dem Zeitpunkt gehörten beide Grundstücke noch einer Familie. Das direkt angrenzende Grundstück wurde von ein paar Jahren verkauft, so dass sich der Balkon nun über dem Nachbargrundstück befindet.
: Kann der Eigentümer des Nachbargrundstückes Miete oder sonstiges für unseren Balkon verlangen, oder fällt dieser unter Bestandsschutz und er muss ihn dulden?

: Vielen Dank schon im Vorraus!
: David Ludwig





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