Re: Gartenhausbau


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 19 August, 2015 um 16:31:49:

Antwort an: Gartenhausbau posted by Ivonne am 17 August, 2015 um 18:16:08:

Guten Tag!

Verfahrensfrei wären in Niedersachsen:
"Gebäude ... ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude ... nicht mehr als 40 m3 ... Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken noch dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen"

Sollte Ihr Vorhaben den vorgenannten Rahmen überschreiten, wäre ein Bauantrag zu stellen. Wenn es sich noch innerhalb des Rahmens bewegt, dürfte eine Baugenehmigung entbehrlich sein, sofern Sie eigenverantwortlich sichergestellt haben, das alle anderen baurechtlichen Vorschriften eingehalten sind.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther




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