Re: 3 Fam.-Haus im Landschaftsschutzgebiet


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Gesendet von Dirk Baumeister am 16 August, 2015 um 17:41:11:

Antwort an: 3 Fam.-Haus im Landschaftsschutzgebiet posted by Marcel am 16 August, 2015 um 09:22:36:

Was meinen Sie denn mit "eingetragen"?
Der Eintrag im Grundbuch beschreibt nur einen Kenntnisstand, der aber keine Rechtmäßigkeit bescheinigt.

Es könnte (sehr) sinnvoll sein, sich über den letzten Genehmigungsstand zu erkundigen. Vielleicht es es ja bauordnungsrechtlich immer noch ein Sägewerk ...

Generell ist es sinnvoll, sich vor Erwerb eines Objektes den baurechtlich rechtmäßigen Status bescheinigen zu lassen. Im Außenbereich kann das darüberhinaus noch Unterschied zwischen wertvoll und völlig wertlos ausmachen!

: Hallo zusammen.
: Ich habe ein Haus mit 440 m2 gekauft. Früher war es mal ein Sägewerk daher die Größe. Eingetragen ist es als 2 Familienhaus. Da es aber so aufgeteilt war, das man es als 3 Fam.Haus nutzen kann hätte ich es gerne auch so eingetragen. Auf dem Bauamt sagte man mir das es nicht möglich sei, da es im Aussenbereich und im Landschaftsschutzgebiet liegt. Ist das so richtig? Das Haus liegt im Rhein-Sieg-Kreis!





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