Re: Ärger mit Nachbar wegen bestehender Gaube


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Gesendet von Bauassessor am 14 August, 2015 um 09:34:43:

Antwort an: Ärger mit Nachbar wegen bestehender Gaube posted by Johannes am 13 August, 2015 um 23:39:53:

Hallo,

Sie haben doch eine Baugenehmigung für die Gaube - warum sollen Sie dann noch die Nachbarzustimmung vorlegen?

Falls überhaupt eine Nachbargenehmigung notwendig war (das hängt sowohl von den Festsetzungen des Bebauungsplans als auch von den Regelungen des Bundeslandes in der jeweiligen Bauordnung ab), dann hätte ihr damaliger Nachbar auch nur max. 1 Jahr Zeit gehabt, um gegen die Baugenehmigung zu klagen und somit seine Zustimmung offiziell zu verweigern. Somit sind Sie rechtlich in jeder Hinsicht aus dem Schneider.

Gruß,

Bauassessor


: Hallo zusammen,
: vor 6 Jahren wollten wir eine Gaube bauen und haben dazu den Nachbarn befragt, der hatte damit kein Problem. Architekt hat den Bauantrag eingeholt und die Gaube wurde errichtet. Besonderheit ist, dass die Gaube über die volle Breite des Reihenmittelhauses geht. Das ist hier in der Siedlung häufiger so und wurde exakt so genehmigt.

: Ein Nachbarhaus wurde verkauft und der neue Nachbar meint, dass die Gaube so nicht sein darf und fragt u.A. nach der Zustimmung des Vorbesitzers (der ist nicht erreichbar). Wir haben dazu nichts schriftliches und das Bauamt hat damals auch keine Zustimmung des Nachbarn gefordert.

: Könnt Ihr mir da was zu sagen? Ich will ja mal nicht hoffen, dass wir die Gaube wieder abreißen müssen.

: Vielen Dank und Grüße
: Johannes





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