sind zwei Baulasten mit gleicher Wirkung zulässig


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Gesendet von Markus Jellinghaus am 01 August, 2015 um 13:18:59:

Hallo,
derzeit versuchen wir die folgende Frage zusammen mit dem ansässigen Bauamt zu klären:

Wir möchten einen Anbau zu dem bestehenden Baukörper beantragen. Hierzu muss auf dem benachbarten Grundstück eine Baulast wegen Grenzbebauung eingetragen werden. Das heißt eine mögliche Bebauung wird auf diesem Grundstück weitere 3m parallel verschoben.

Nun gibt es aber auf diesem Grundstück bereits eine Baulast zur "Nichtbebaubarkeit für Wohngebäude". Schließen sich diese Baulasten aus ? Oder kann auch eine doppelte Baulast (A= nichtbebaubarkeit, B= geänderter Grenzabstand wegen Grenzbebauung) eingetragen werden ?

Vielen Dank für Eure Hilfe



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