Re: Bebauungsplanänderung


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 13 Juli, 2015 um 22:47:21:

Antwort an: Bebauungsplanänderung posted by Tom Enning am 13 Juli, 2015 um 19:34:47:

Hallo Tom Enning oder Mister X?
was ist eine "0 grad Bungalowbauornung"? Ein Flachdach?
Wenn es 17 Eigentümer gibt, ein Eigentümer will "aufstocken", bleiben 16 Eigentümer übrig, die nicht "aufstocken" wollen. 14 Unterschriften für eine "Aufstockung" sind da, bleiben 2 potentielle Gegner, oder ?
Ein Bauvorhaben ist dann genehmigungsfähig, wenn es dem Bebauungsplan nicht widerspricht oder wenn eventuell vorgesehene Ausnahmen "einschlägig" sind.
Welche Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB) der bei Ihnen gültige Bebauungsplan vorsieht, ist mir nicht bekannt. Sie können dies aber selber leicht in Erfahrung bringen, da der Bebauungsplan ja öffentlich einsehbar ist. Liegt kein Ausnahmefall vor, bedürfte es einer – sehr unwahrscheinlichen Änderung des B-Plan- was hier geplant ist.
Die Baubehörde kann unter Umständen auch eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) einräumen. Das halte ich für sinnvoller.
Mit den im BauGB aufgeführten Möglichkeiten zur Erteilung von Abweichungen soll dem Bauherrn Gestaltungsfreiheit eingeräumt werden, die nicht an einer zu kleinlichen Handhabung der Vorschriften scheitern soll.




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