Re: Hauskauf / Immmobilie ohne Bauakte / Grenzbebauung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Dirk Baumeister am 13 Juli, 2015 um 07:17:14:

Antwort an: Hauskauf / Immmobilie ohne Bauakte / Grenzbebauung posted by hirschy am 10 Juli, 2015 um 21:43:43:

Wenn die Rechtmäßigkeit eines Objektes nicht nachgewiesen werden kann ist das IMMER das Risiko des aktuellen Eigentümers!
Der Nachweis der Rechtmäßigkeit obliegt immer demjenigen, der sich darauf berufen möchte. Also in der Regel auch dem Eigentümer.
Ein Nachweis ist immer dann unmittelbar gegeben, wenn die Original-Baugenehmigung vorliegt und das Vorhaben in Dimension und Nutzung auch noch dem entspricht, was genehmigt wurde. Die Baugenehmigung sollte also IMMER dem aktuellen Eigentümer vorliegen und bei einem Eigentumswechsel auch übergeben werden.

Liegt die Baugenehmigung nicht vor, kann die formelle Legalität nicht unmittelbar nachgewiesen werden. Dann besteht noch die Möglichkeit, dass es im Verlauf des Bestehens des Objektes zumindest materiell zulässig gewesen wäre, eine Baugenehmigung also möglich war nur "vergessen" wurde sie auch zu beantragen. Dieser Nachweis ist aufwändig und erfordert mehrere Rechercheebenenen. Zunächst muss man wissen, was wann gebaut wurde und dann muss man im Verlauf des Bestehen des Objektes den Stand des Baurechtes herausfinden und darlegen, zu dem es hätte genehmigt werden KÖNNEN.

: Moin,
: wie wäre es denn, wenn man ein Haus (Bj. 1928) kaufen wollte, welches über keine Bauakte bei der Baubehörde verfügt, weil diese möglicherweise im Krieg verloren gegangen ist und dieses Haus auf Grenze gebaut ist.
: Sagen wir mal, dass das Nachbarhaus auch nur 3m daneben stünde und keine Baulast eingetragen wäre.
: Könnte nunmehr jemand eine Überprüfung dieser baulichen Situation anleiern, welche im Endeffekt dafür sorgt, dass das Haus von 1928 abgerissen, bzw 3m versetzt werden muss? (auch wenn auf der anderen Grundstücksseite keine 3m Platz mehr übrig wären)
: Oder wäre das eine unverhältnismäßige Maßnahme und man würde eine Duldung, Nachgenehmigung oder ähnliches bekommen?

: Gruß,
: hirschy





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]