Re: Bestandsobjekt unterliegt Neubauordnung?


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Gesendet von Dirk Baumeister am 07 Juli, 2015 um 17:00:57:

Antwort an: Bestandsobjekt unterliegt Neubauordnung? posted by Thomas am 07 Juli, 2015 um 15:39:23:

Das Instrument nennt sich "Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes" und ist allgemein üblich, wenn die Anwendung der Festsetzung auf das Vorhaben nicht den Zielen der Planung widerspricht.

Die Aussichten der Genehmigung einer solchen Abweichung lassen sich in der Regel mündlich erfragen oder durch eine Bauvoranfrage formal beantworten, sodass gegebenenfalls auch eine gerichtliche Anfechtung möglich ist.


: Hallo zusammen!

: Mich würde eure Meinung zu einer allgemeinen Problemstellung interessieren.
: Angenommen ein Altbau wurde viele Jahre später als einziges Bestandsobjekt in ein Neubaugebiet eingebunden. Eigentlich muss der Eigentümer sich jetzt bei allen baulichen Änderungen am Altbau an die Bauordnung des neuen Baugebietes halten.
: Möchte er jetzt aber anbauen und architektonisch macht z. B. ein (in der Bauordnung vorgeschriebenes) Satteldach keinen Sinn, sondern ein Flach- oder Pultdach, seht ihr da Chancen für eine Sondergenehmigung? Vor allem da die Bauordnung nicht zu dem Altbau passt? Oder hat er da sowieso keine Chance, da der Amtschimmel in der Regel unflexibel ist?

: Ich freue mich auf eure Meinungen

: Thomas





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