Abstandsflächen für Planungsrecht Klausur


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Gesendet von Julian Lbrt am 05 Juli, 2015 um 16:27:37:

Einen schönen guten Tag!

Ich bin zur Zeit Student und am Mittwoch schreibe ich Planungsrecht mit dem Schwerpunkt: Abstandsflächen.

Leider sind meine Kommilitonen und ich in dieser Situation überfragt.

Thema: Abstandsflächen: Staffelgeschoss berücksichtigen oder nicht?

Ein Wohnhaus in NRW, alleinstehend mit 2 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss auf dem Dach (2,3 m Höhe). Das Staffelgeschoss verspringt von der Außenwand im OSTEN um 1 Meter nach hinten, im Süden 3 Meter und im Westen um 2 Meter. Im Norden schließt das Staffelgeschoss an. Plus auf der W-S-O Seite ist ein Metal Umwehrung montiert (Transparent).

(Siehe Skizze) http://abload.de/img/wp_20150705_16_19_22_zoull.jpg

Muss das Staffelgeschoss mit berücksichtigt werden wenn es mehr als 2,30 hoch ist? Ich hatte in einem Forum gelesen, dass die Höhe vom Staffelgeschoss selbst genommen werden soll, also 2,30 * 0.8 = 1,84. Packe ich "diese" Abstandsfläche einfach zu den Abstandsflächen von A,D,C oder nehme ich die gesamte Höhe von 8,3 m * 0.8 ?

Das Geländer wird dabei außer Acht gelassen oder? Und wie würde es aussehen wenn alle Paar Meter eine Mauer steht, in der die Umwehrung verankert ist?

Für Hilfe wäre ich unendlich Dankbar!

Lg Julian



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