Arglistige Täuschung?!


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Gesendet von Roman F am 10 Juni, 2015 um 06:37:45:

Guten Morgen,

meine Freundin und ich haben im Februar ein unbebautes Grundstück erworben.
Im Notarvertrag steht natürlich, dass jegliche Haftung des Verkäufers auf den Käufer übergeht (oder so ähnlich), so dass man eigentlich Sachmängel an dem Grundstück nicht mehr beanstanden kann.

Nun ist bei unserem Grundstück jedoch ein Lastplattendruckversuch gemacht worden und dieser ist negativ ausgefallen, das heißt, dass der Boden nicht genug verdichtet ist, um darauf zu bauen! :-(

Beim Kauf hatte die Verkäuferin erklärt, dass auf dem Grundstück mal ein kleines Gartenhäuschen stand und eine Garage, diese wurden jedoch ordnungsgemäß abgerissen und entsorgt.

Was sie nicht gesagt hatte, sondern was erst nachträglich bekannt wurde, ist, dass dieses kleine Gartenhäuschen auch einen Keller hatte, dieser wurde gemäß der Aufstellung der Abrissfirma (die wir ebenfalls erst nach dem Kauf/Vertrag bekommen haben und somit nachträglich erst wussten) ebenfalls abgerissen und entsorgt und der Kellerraum mit Recyclingmaterial verfüllt.

Dadurch ist wohl die nötige Dichte des Bodens nicht gegeben.

Meine Frage lautet nun:

Kann man der Verkäuferin arglistige Täuschung oder ähnliches vorwerfen und Sie juristisch belangen, die nachträglich entstandenen und noch kommenden Kosten zu tragen?!

Wie ist die Rechtslage?

Vielen lieben Dank für die Hilfe, bin echt mit meinem Latein langsam am Ende :-(

Nachdem wir jetzt bereits über 12 Wochen auf die Baugenehmigung warten und die Bank auch ohne Baugenehmigung kein ok gibt, kommt jetzt das ebenfalls noch oben drauf und wir sind echt verzweifelt :-(




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