Ermittlung Abstandsflächen und Geländeniveau


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Gesendet von Bauwillig am 21 Mai, 2015 um 22:25:23:

Hallo zusammen,

folgende Situation: Es liegen vier Bauplätze am Hang nebeneinander. Entlang des Fußes des Hangs verläuft eine öffentlichte Straße. Zwischen Straße und Grundstücken steht eine Baumreihe, die geschützt ist. Um die Grundstücke zu erschließen wird in einer Lücke zwischen den Bäumen eine einzige Zufahrt zur öffentlichen Straße errichtet. Hinter den Bäumen verläuft dann auf den beiden mittleren Grundstücken ein kurzes Straßenstück parallel zur öffentlichen Straße, um auch die beiden Seitengrundstücke zu erschließen (kann man sich wie ein "T" vorstellen). Die beiden mittleren Grundstücke haben dementsprechend Baulasten zugunsten der Seitengrundstücke.

Nun sorgt die Hanglage dafür, dass das Geländeniveau im Bereich des Fahrwegs auf den beiden mittleren Grundstücken bereits 3 bis 4 m oberhalb des Niveaus der öffentlichen Straße liegt (insgesamt geht es auf 35 m Grundstückslänge gut 10 bis 12 m bergauf). Unter Einhaltung der Straßenbauvorschriften kann die Zufahrt aber lediglich ca. 1 m Höhenunterschied überwinden. Entsprechend tief ist die Zufahrt in den Hang eingeschnitten.

Jetzt die eigentliche Frage:
Der Eigentümer eines der Seitengrundstücke möchte direkt an die Grenze des Nachbargrundstücks, wo die Zufahrt anschließt, eine Garage bauen. Und darüber dann Erde aufschütten, bis das natürliche Geländeniveau wieder erreicht ist. So hat er sozusagen eine Tiefgarage unter einem Teil seines Gartens. Das Bauamt sagt, so geht das aber nicht. Höhe der Garage maximal 3 m (zum Nachbargrundstück). Und oben drauf kein Garten/Terrasse, etc.
Der Eigentümer wendet ein, dass die 3 m Höhenunterschied doch bitte gegen die natürliche Geländeoberfläche des Hangs zu messen seien und nicht gegenüber der im Bereich der Zuwegung um ca. 3 m abgesenkten Geländeoberfläche des Nachbargrundstücks.

Wer hat Recht? Oder geht es hier nur um Worte und der Eigentümer sollte seine Garage in "Stützwand zur Wiederherstellung der natürlichen Geländeoberfläche" umtaufen? In der Stützwand gibt es dann halt eine Aussparung, wo Autos geparkt werden können.

Vielen Dank!



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