Re: Bauerwartungsland oder Agrarfläche


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Gesendet von Bolanger am 10 Mai, 2015 um 22:10:43:

Antwort an: Bauerwartungsland oder Agrarfläche posted by B.Bernhard am 09 Mai, 2015 um 14:23:04:

Hallo,

eine mündliche Aussage der Gemeinde ist quasi nichts wert. Nur eine schriftliche Auskünft bringt einen weiter.

Würde diese so lauten wie hier beschrieben, dann verstehe ich die Frage nicht. Die Gemeinde möchte die Fläche in absehbarer Zeit nicht in den FNP aufnehmen. dann wird es in absehbarer zeit auch kein Bauland. bauerwartunsgland wäre sonst auch der Stein, den ich bei der letzten Fährfahrt nach England über Bord geworfen habe. Man dürfe so lange warten bis sich der Meeresspiegel entsprechend gesenkt hat und der Stein wieder das tageslicht erblickt.

Gruß,

Bolanger


: Guten Tag,

: Vorgang ist folgender:

: Eine 4000 qm grosse Agrarfläche, direkt neben einem Wohngebiet gelegen.
: Nicht im Flächennutzungsplan enthalten.

: Vom Bauamt der Gemeinde wurde die Information eingeholt, dass die Agrarfläche nicht in absehbarer Zeit in den Flächennutzungsplan aufgenommen wird, oder bebaut werden kann.

: Frage:
: Kann man diesen Grund in einem Gutachten als Bauerwartungsland bezeichnen , und bewerten ?

: Oder ist die Fläche als Agrarland zu bewerten ?

: Vielen Dank





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