Re: Bauausführung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Dirk Baumeister am 08 Mai, 2015 um 07:26:06:

Antwort an: Bauausführung posted by ruegen am 07 Mai, 2015 um 13:43:27:

: Hallo, wer kann uns sagen, ob ein Tischlermeister eine massive Garage mit Nebengebäude (B 6,50 x L 12,00 x H 8,00m) als Hauptauftragnehmer eigenverantwortlich für alle Gewerke errichten darf??

_ Warum nicht? In den meisten Bauordnungen gibt es einen Paragraphen, der sich mit der Verantwortung und den Pflichten des Unternehmers beschäftigt. Dort wird ausreichende Fachkunde verlangt. Eine direkte und vorherige Prüfung erfolgt nicht.


: Wer ist für die Überprüfung zuständig?

_ Überprüfung von was? Die Ausführung selbst überprüft der Bauherr als Auftraggeber. Die Übereinstimmung mit der Genehmigung liegt in der Verantwortung des Unternehmers und Bauleiters. Die Behörde wird bei solchen Maßnahmen, nicht zuletzt aus Personalmangel, vermutlich gar nichts mehr prüfen sondern bestenfalls nur Nachweise (Erklärungen) des Unternehmers verlangen, in denen er sich selbst bestätigt alles richtig gemacht zu haben. Dann erfolgt gegebenenfalls noch ein Nachweis durch einen öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur, dass die Garage an der richtigen Stelle auf dem Grundstück steht.

Bei der Größe des beschriebenen Objektes dürfte es noch einen Entwurfsverfasser geben, der ebenfalls entsprechend fachkundig sein muss.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]