Re: B-Plan_Bestimmungen


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Gesendet von Siggi am 19 April, 2015 um 19:10:29:

Antwort an: Re: B-Plan_Bestimmungen posted by bodo hermann in gruppe türkis architekten am 16 April, 2015 um 15:08:40:

: Hallo Siggi,
: die überbaubare Grundstücksfläche ist derjenige Teil eines Baugrundstücks, auf welchem entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans und unter Beachtung der jeweiligen bauordnungsrechtlicher Vorschriften ein Gebäude errichtet werden darf. Gebräuchlich sind auch Bezeichnungen wie Baufenster oder Baufeld. Diese Fläche wird im Bebauungsplan zeichnerisch dargestellt und durch Baugrenzen oder Baulinien begrenzt. Innerhalb von Baugrenzen kann ein Gebäude frei angeordnet werden, während bei festgesetzten Baulinien exakt auf dieser Begrenzung gebaut werden muss.
: Grundflächenzahl (GRZ) = Flächenanteil eines Grundstücks, der überbaut werden darf
: (qm Grundfläche je qm Grundstücksfläche)

Vielen Dank für die Antwort, aber unser Bauamt ist der Meinung, dass man über die Grenzen des Baufeld es bauen darf, wenn man die GRZ einhält! Ist das richtig? Wir sind der Meinung, Grenze ist Grenze und nur innerhalb dieser kann die GRZ umgesetzt werden! Oder?





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