Schwarzbau


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Sigi am 27 März, 2015 um 15:07:17:

Hallo, unser Nachbar hat vor ca. 20 Jahren ein Zimmer an seinem Haus angebaut ( Schlafzimmer ) der Abstand zu unserem Grundstück beträgt 1.50m. wir haben damals einen Zettel unterschrieben , daß wir da zustimmen, nun hat der nachbar eine Photovonltaik Anlage darauf montieren lassen, und auf dem Anbau oben am Dach nochmals ein Dach montiert, damit der Schnee besser abrutschen kann, nun haben wir den Schnee immer meterhoch bei uns im Garten und der Schnee drückt massiv auf unser Gerätehaus. Nun wollten wir der Nachbar sollte Schneefanggitter darauf montieren, was er aber ablehnt, darauf gingen wir zum Landratsamt und wollten uns erkundigen, aber siehe da der Anbau also das Schlafzimmer wurde nie genehmigt es liegt hierfür keine Baugnehmigung von , der Anbau ist also ein Schwarzbau , wir waren immer der Meinung das der Bau genehmigt ist , dem ist aber nicht so. Haben wir ein Recht , daß der Nachbar Schneefanggitter anbrinden läßt
oder können wir verlangen, daß der Nachbar den unbewilligten Bau zurückverlegen läßt und somit wäre der Mindestabstand eingehalten und wir hätten kein Problem mit dem Schnee. Anbau wurde 1,50m an Grundstücksgrenze gebaut , ohne Genehmigung

ich danke Ihnen für die Antworten



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]