Re: Grundstückskauf


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Gesendet von p.fahn am 22 März, 2015 um 23:07:37:

Antwort an: Grundstückskauf posted by Anton am 22 März, 2015 um 13:29:23:

Halo,

bindend sind meiner bescheidenen Meinung nach nur die Verträge, die in Sachen Immobilien vor dem Notar vereinbart und protokolliert werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit verlangt der Gesetzgeber bei Immobilienangelegenheiten die Einbeziehung eines Notars; alle außerhalb des Notariats getroffenen Vereinbarungen greifen bei Immobiliengeschäften meiner Meinung nach nicht.

Gruss
p.fahn

: Hallo,

: ich habe eine Frage. Ich habe mir ein Grundstück angesehen und bereits mit dem Verkäufer einen Preis per Telefon bzw. Mail vereinbart. Nachdem wir die weiteren Schritte besprochen haben, habe ich einen Notar beauftragt den Vertrag aufzusetzen. Seit diesem Zeitpunkt hat sich der Verkäufer nur einmal gemeldet und wollte einen höheren Kaufpreis, da sich auch andere Käufer gemeldet haben, die bereit wären einen höheren Preis zu akzeptieren. Sind die mündlichen bzw. schriftlichen Vereinbarungen bindend? Wie soll ich weiter vorgehen?

: Vielen Dank für die Hilfe!

: MfG





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