Re: Aufbrechen der „Schicksalsgemeinschaft“ Doppelhaus.


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Gesendet von PWW am 07 März, 2015 um 11:17:26:

Antwort an: Re: Aufbrechen der „Schicksalsgemeinschaft“ Doppelhaus. posted by Dirk Baumeister am 04 März, 2015 um 07:11:30:

Angenommen, das Grundstück ist so groß, das es kein Problem ist, die Abstandsfläche des alleine an der Grenze stehenden DHH's zu übernehmen und freistehend zu Bauen so dass sich keine Abstandsflächen überdecken.
(§34 Umgebung nicht von DH's geprägt)
Wäre dann immer noch die Verpflichtung an der Grenze anzubauen?

: : Wo steht geschrieben, dass 100% Profilgleich angebaut werden muss?

:
: ... aus der Bauweise nach §22 BauNVO und der zugehörigen Rechtsprechung zu Doppelhäusern ergibt sich, dass "verträglich" aneinander gebaut werden muss. Die beiden Häuser müssen eine Einheit bilden. Das bedeutet nicht, dass deckungsgleich gebaut werden muss aber ein einheitlicher Charakter muss erkennbar bleiben.
: Ein Kopplungsbau mit einer Garage wäre im übrigen nicht zulässig, da es sich dabei nicht um eine Hautpnutzung handeln würde, die ein ausreichendes Gewicht zur Schaffung der Grenzbebauung wäre.

: Das alles wird und würde Ihnen aber auch die Baubehörde erklären, wenn Sie dort (freundlich) nach den Rechtsgrundlagen einer negativen Entscheidung fragten.




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