Re: Aufbrechen der „Schicksalsgemeinschaft“ Doppelhaus.


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Gesendet von peter am 28 Februar, 2015 um 13:13:19:

Antwort an: Re: Aufbrechen der „Schicksalsgemeinschaft“ Doppelhaus. posted by Dirk Baumeister am 28 Februar, 2015 um 12:11:58:

Danke für Ihr Feedback.
Die entscheidende Frage ist: Wenn Haus B alleine an der Grenze steht (und das Umfeld nicht von DHH's geprägt wird) kann dann das Bauamt darauf bestehen dass nur an der Genze neugebaut wird?

Wenn HausA freistehend neu gebaut wird, dann kann es nur seine eigene Abstandfläche zur Grenze B einhalten.

Eigentlich müssen per Bauornung die Abstandsflächen ja sowohl von A als auch von B eingehalten werden. Kann A einfach einseitg Verzichten dass B die Abstandsflächte nicht einhält? Oder ist das trotzdem nicht genehmigungsfähig?


: Der Zustand ist, wie er ist. Wie sie selbst schreiben, hat das Haus B Bestandschutz, definiert damit aber auch die Grenzbebauung auf Grundstück A.

: Die Aufhebung der Gemeinschaft wäre nur denkbar, wenn auch Haus A abgerissen würde. Danach wären auf beiden Grundstücken auch freistehende Häuser denkbar. Es sei denn, das maßgebliche Umfeld nach § 34 BauGB ist so eindeutig von Doppelhausbebauung geprägt, dass auch das als Bauweise zu betrachten ist, die neben der offenen Bauweise Geltung erlangt.


: : Aufbrechen der „Schicksalsgemeinschaft“ Doppelhaus.
: : A und B haben jeweils eine Doppelhaushälfte, d.h. zusammen ein Doppelhaus.

: : Es gibt keinen Bebauungsplan, es gilt §34.

: : Haus A wird abgerissen.

: : Haus B kann jetzt die Abstandsfläche nicht mehr einhalten, aber geniesst dann logischer Weise weiterhin Bestandsschutz.

: : A möchte ein freistehendes Haus bauen. Das geht jedoch nur, wenn wenn er nur seine Abstandfläche zur Grundstücksgrenze von B einzuhalten muss. Das Grundscück A ist zu klein, dass darauf die Fläche von Haus A + Abstandsfläche HausA + Abstandsfläche HausB passen würden.

: : Ist dieser Zustand rechtwidrig? Oder kann A, dem das freistehende Haus wichtiger ist als die Tatsache dass der Nachbar jetzt rel. dicht steht auf eine Baugenehmigung hoffen.





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