Re: Stellplatz Ablöse Verordnung wird nicht angewendet


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Gesendet von Dirk Baumeister am 27 Februar, 2015 um 15:10:18:

Antwort an: Stellplatz Ablöse Verordnung wird nicht angewendet posted by Greg am 26 Februar, 2015 um 22:55:25:

Die Anwendung der Satzung ist eine Kann-Vorschrift und generell von dem Vorhandensein einer gülgtigen und auf das Grundstück auch anwendbaren Satzung abhängig. Darüberhinaus müssen alle Voraussetzungen der Anwendbarkeit der Satzung erfüllt sein. Ob und wieweit das der Fall ist, kann nur am Einzelfall geprüft werden.

Lassen Sie sich von der Behörde konkret erklären, warum die Satzung für das betreffende Grundstück nicht gelten soll.

: Hallo,

: Ist des rechtens wenn eine Stadt eine bestehende Stellplatz Ablöse Verordnung einfach nicht zur Anwendung bringt vor allem wenn es tatsächlich keine Möglichkeit gibt auf einem Grundstück einen Stellplatz herzustellen, z.B. im Rahmen einer Innenraumverdichtung?





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