Carport auf die Baugrenze stellen?


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Gesendet von Karl Linde am 25 Februar, 2015 um 15:03:52:

Es geht um ein Neubaugebiet, mit Bebauungsplan. An der Stelle wo der Carport hinkommen soll, ist leider auch eine "Baugrenze" von 3m eingezeichnet (Bauvorhaben in Niedersachsen). Ist es richtig das wenn es in den Bebauungsplan nicht explizit in den textlichen Festsetzungen erwähnt wird, das Nebengebäude wie Carports nicht auf der Grenze gestellt werden, dann die NBauG zur Geltung kommt? Da würde es unter §5 festgelegt: "Nebengebäude bis 3m Höhe, und der max. Länge von 9m, können auf die Grundstücks grenze oder 1m davon entfernt, gebaut werden"

Liege ich da richtig?
Danke



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