Re: Errichtung eines Mobilheimes auf eigenem Grund


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Gesendet von Dirk Baumeister am 09 Februar, 2015 um 22:33:58:

Antwort an: Errichtung eines Mobilheimes auf eigenem Grund posted by Norbert am 09 Februar, 2015 um 21:09:50:

Hallo Norbert,

ein Mobilheim ist ein Mobilheim ... exotisch ist da nichts. Solange es sich nicht um die Nutzung als Gartenhaus in einer Kleingartenanlage handelt, ist es genehmigungspflichtig. Die Genehmigungsfähigkeit hängt von den planungsrechtlichen Voraussetzungen des Grundstücks ab und nicht von der geplanten Bauart des Gebäudes.


: Hallo alle zusammen,
: ich bin Besitzer eines Grundstückes in Brandenburg.Ich trage mich mit dem Gedanken auf diesem Grundstück ein Mobilheim aufzustellen. Ich konnte aber bisher keine Aussage zur Antragspflicht oder Genehmigungsfreiheit finden. Ein Mobilheim ist warscheinlich doch ein Exot.





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