Re: Baugnehmigung erteilen ohne offentliche Sicherung des Wegerechtes


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Gesendet von marc am 22 Januar, 2015 um 12:06:56:

Antwort an: Re: Baugnehmigung erteilen ohne offentliche Sicherung des Wegerechtes posted by H. Hallmackenreuther am 21 Januar, 2015 um 17:35:30:

Hallo Herr Hallmackenreuther,
vielen Dank für Ihre Antwort. Also sehen Sie keine andere Möglichkeit eine Baugenehmigung mit den jetztigen Bedingung vom Bauamt zu erhalten, auch nicht durch evtl. rechtliche Schritte, weil schon vorher zweimal eine Genehmigung unter den gleichen Umständen erteilt wurde?
Schöne Grüße



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