Re: Grundstücksgrenze


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Gesendet von Bolanger am 02 Januar, 2015 um 09:33:03:

Antwort an: Grundstücksgrenze posted by biffbaff am 01 Januar, 2015 um 20:00:14:

Hallo,

sehen Sie im Nachbarrecht Ihres Bundeslandes nach. Das ist einfach zu verstehen und beantwortet Ihre Frage. Da steht dann auch etwas zur Schallschutzwand drin..... wenn die eine gewisse Höhe überschreitet, dann darf das Bauamt eigentlich nicht fordern, dass diese Wand auf der Grenze, also halb auf Ihrem Grundstück, stehen soll. Sie haben ja mit dem neubau nichts zu tun.

Zum Einmessen: Sie können Ihren Nachbarn nicht davon abhalten, sein Grundstück einmessen zu lassen. Unterm Strich ersprart das dann auch zukünftigen ärger.

Gruß,

Bolanger

: Wir haben vor mehr als fünf Jahren im Einvernehmen mit dem damaligen Nachbarn auf die Grundstücksgrenze eine Buchenhecke gepflanzt. Die Grenze ist nach nds. Nachbarschaftsrecht unserem Grundstück zugeordnet. Jetzt ist ein Besitzerwechsel erfolgt und der neue Besitzer hat ein Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück gebaut. Bestandteil der Baugenehmigung ist eine Schallschutzmauer gewesen. Die will er jetzt auf die Grenze setzen. Ich möchte die Hecke behalten. Das ist der eigentliche Streitpunkt. Jetzt ist auf einmal der Grenzstein verschwunden und er möchte das Grundstück Einmessen lassen. Kann es tatsächlich sein, dass ich jetzt an den Stellen, wo die Hecke über die Grenze geht, diese entfernen muss? Ist ausschlaggebend, wo der Stamm der Pflanzen steht, oder sind die Zweige, die zu ihm herüber ragen entscheidend?





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