Architekt bezahlen ohne Vertrag und ohne begonnenen Bau!


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Gesendet von H.Kording am 17 Dezember, 2014 um 19:14:46:

Hallo zusammen,

wie schon im Betreff zu lesen, haben wir ein Problem mit einem Architekten.

Aktuell stecken wir mitten im Hausbau unseres Eigenheims mit einem Bauträger.
Bevor wir mit diesem Bauträger den Bau begonnen hatten, standen wir in Kontakt mit einem Architekten da wir lieber mit einem Architekten gebaut hätten. Da wir in unserer Gegend aber nur ein Grundstück mit Bauträgerbindung gefunden haben, mussten wir diese Entscheidung revidieren.

Mit dem Architekten hatten wir insgesamt 3. Termine:

1.Termin --> Treffen bei uns in der Wohnung, allgemeines "blabla", Ablauf eines Baus, vergeben von Gewerken, nichts konkretes. Auf eine Nachfrage der Bezahlung bzw. des Punktes an dem der Architekt eine Bezahlung erwartet wurde uns mitgeteilt, dass bevor kein Vertrag zwischen uns und ihm zustande kommt, es alles für ihn "Berufsrisiko" sei. Dieser Termin war 09/2007

2. Termin --> Besichtigung von 2 möglichen Grundstücken mit dem Ergebnis: Man kann auf beiden Grundstücken etwas nettes bauen...

3. Termin --> Wir waren mehr oder weniger auf dem Weg ein "neues" Haus (4 Jahre alt) zu kaufen und haben diesen Architekten gefragt ob er als eine Art "Gutachter" fungieren könnte. Er tat dies auch und führte mit uns und dem Sparkassenmitarbeiter ein abschließendes Gespräch. Am Ende des Gesprächs fragten wir was er denn für diese Leistung an Bezahlung erwarte. Er Antwortete darauf "dafür gebt ihr mir irgendwann einmal 100€". Dieser Termin war 08/2013

Andere Leistungen haben wir nicht in Anspruch genommen.

Jetzt, nach über 1 Jahr kam eine Rechnung dieses Architekten über 357€ für eben diese erbrachten Leistungen.

Wir haben es ehrlich gesagt im Baustress total vergessen dieser Zahlung von 100€ nachzukommen.
Dafür habe ich mich nach Eingang der Rechnung bei ihm Entschuldigt und die 100€ überwiesen.

Nach einer beleidigenden Mail seinerseits droht er unter anderem mit Mahnung, Klage etc.

Wie sieht es hier rechtlich aus, steht im das Geld zu oder nicht?
Falls ihm rechtlich das Geld zusteht zahlen wir diese Rechnung, keine Frage. Ich finde es nur unverschämt nach vorherigen Absprachen ohne vorherige Kontaktaufnahme eine Rechnung zu stellen und dann noch "frech" zu werden.

Ein Anwalt sagte mir das wir mit der Zahlung der 100€ einen Vertrag mit ihm eingegangen sind.
Er hat mir geraten die Zahlungsfrist verstreichen zu lassen und auf die Mahnung einen Wiederspruch einzulegen. Dann muss der Architekt entscheiden ob er wegen dieser unglaublichen Summe vor Gericht gehen möchte bzw. ob er Chancen vor Gericht auf das Geld hat.

Kann mir dazu jemand eine fundierte Aussage geben wie es hier rechtlich aussieht bzw. welche Chancen wir haben die Zahlung zu umgehen?

Danke im Voraus für eine schnelle Hilfe.
Gruß
H.Kording



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