Geländer auf Dachterasse einer Grenzgarage


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Gesendet von Tim Hasen am 22 November, 2014 um 21:37:44:

Guten Tag,
ein Nachbar hat im neugebauten EFH auf seiner Garage eine Dachterasse errichtet welche oben dann auf gleicher Höhe ist wie das Haus. Damit kann er ebenerdig auf das Garagendach gelangen (leichte Hanglange).
Die Garage liegt genau auf der Grenze.
Die Dachterasse ist mit Steinplatten begehbar und hält keinen Mindestabstand zum Nachbar ein.
Das wurde bisher toleriert doch nun soll auch ein Geländer ringsherum angebracht werden.
Dadurch würde der Sichtbereich noch mehr eingeschränkt werden und es würde auch weniger Licht bekommen.
-Sehe ich das richtig, dass in Baden-Württemberg der Mindesgrenzabstand auf der Dachterasse 1.80m sein muss und erst dort dann ein Geländer angebracht werden darf?
-Darf/kann der 1.80m breite Streifen "begehbar" sein? Oder müssen hier zb Kiesel liegen anstelle der Steinplatten?
-Kann ich im zuständigen Bauamt fragen ob es für die Garage überhaupt einen genehmigten Bebauungsplan gibt oder erfährt man da als Nachbar idR nicht?
Danke



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