Re: Beitrag Wasserversorgung Ersatzbau Aussenbereich


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von p.fahn am 11 November, 2014 um 22:45:46:

Antwort an: Beitrag Wasserversorgung Ersatzbau Aussenbereich posted by Akire am 11 November, 2014 um 15:06:12:

Hallo,
wir bewegen uns hier mit Fragen des Kommunalen Abgabenrechts (KAG), hier speziell mit Fragen der Wasserversorgungssatzung (WAS).
In den Satzungen sind die Berechnungsmodi ersichtlich.
Vom Grundstz her ist aufgrund einer Vergrößerung der Geschoßfläche und auch eine Neubewertung der in die Berechnung einzubeziehende Grundstücksfläche wegen eines Bauvorhabens vollkommen statthaft.

Ob die Beträge richtig berechnet worden sind, das kann nur unter Kenntnis des Satzungsinhalts nachgeprüft werden.
Bitte fragen Sie bei der Gemeinde nach.

Gruss
P.Fahn


: Meine Frage ist:
: Wir haben im Jahr 2003 einen Bauantrag als Ersatzbau im Außenbereich gestellt. Die Genehmigung dessen zog sich bis August dieses Jahres - plötzlich flatterte die Baugenehmigung in´s Haus.
: Wir haben bereits ein Haus auf diesem Grundstück und für das ganze Grundstück im Jahr 1997 für die Wasseranschlussleitung ca. 800 DM bezahlt.
: Nun will die Gemeinde 1.600 € von uns für die Herstellung der Wasserversorgungsanlage.
: Ist das statthaft?
: Danke für eine Antwort.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]