Re: Umnutzung eines die Kulturlandschaft prägenden Gebäudes


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 10 November, 2014 um 22:29:29:

Antwort an: Umnutzung eines die Kulturlandschaft prägenden Gebäudes posted by cfelle am 10 November, 2014 um 19:03:08:

ergänzend dazu: Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von
Bauvorhaben im Außenbereich
- Außenbereichserlass -
In der Regel ist die Voraussetzung der Nr. 4 „das Bild der Kulturlandschaft prägend“
erfüllt, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v.
24.02.1983 - 1 A 166.81 - BauR 1983, 447). Förmlicher Denkmalschutz (z.B. für eine
Wassermühle) ist also ein Indiz, aber nicht Voraussetzung. Ein Denkmal prägt nicht
das Bild der Kulturlandschaft, wenn es sich in dieser Landschaft als Fremdkörper
darstellt (z.B. eine Bunkeranlage).



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