Re: Änderung Bebauungsplan für ein Grundstück


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Gesendet von p.fahn am 10 November, 2014 um 22:18:28:

Antwort an: Re: Änderung Bebauungsplan für ein Grundstück posted by Bauassessor am 27 Oktober, 2014 um 17:41:30:

Hallo,

Ich sehe die Sache ein wenig anders.
Ich befürchte, dass die Gemeinde schon beim Festsetzen der "Bauverbotslinie" Fehler gemacht haben könnte, den sie versucht, jetzt nachträglich zu korrigieren. Dass die Erweiterung des Baurechts nur deshalb nicht für andere Grundstücke durchgeführt werden soll, weil die sowieso nicht erweitern können, und sich die Änderung nur auf ein einziges Grundstück konzentriert, spricht meinem Empfinden nach nicht gerade für das Einhalten des Gebots einer geordneten städtebauliche Entwicklung.

Ich würde empfehlen, einen Fachanwalt für öffentliches Baurecht einzubinden, der die Änderungsplanung und die Begründung auf Rechtmäßigkeit prüfen kann. Gerade weil Sie angeschrieben worden sind, beachten Sie die Fristen zur Äußerung!!

Es kann durchaus sein, dass die Änderungsplanung rechtmäßig ist, aber ohne Einsicht in die Unterlagen wie Zeichnung, Textfestsetzung und Begründung ist eine qualifizierte Aussage absolut nicht möglich.

Gruss
p.fahn

: Hallo,

: nach der Beschreibung, die Sie hier geben, ist das Vorhaben zulässig, denn es ist städtebauliche Begründet (Nachverdichtung) und es sind auch alle weiteren rechtlichen Aspekte (Abstand zur Nachbargrenze etc.) eingehalten.

: Sie haben keinen Rechtsanspruch auch einen bestimmten Ausblick - und das Vorhaben löst bei Ihnen keine negativen bodenrechtlichen Spannungen aus (z.B. sehr deutlicher Wertverlust).

: Sie können ja nicht ernsthaft jemanden vorwerfen, dass er dank glücklicher Investitionsbereitschaft beim erstmaligen Kauf des Grundstücks nun einen ungerechten Vorteil hat, weil alle anderen nicht erweitern können.

: Den einzigen Anpack, den ich sehe, ist, wenn es sich um ein erhaltenswertes städtebauliches Ensemble handelt, das in seiner Grundstruktur erhalten bleiben soll.

: Gegen das Vorhaben können Sie im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Stellungnahme vorbringen - die Argumente der Verwaltung gegen Ihre Stellungnahme haben Sie aber schon selbst dargelegt.

: Wenn Sie mutig sind, können Sie nach Inkrafttreten des Bebauungsplans dagegen klagen, aber ich sehe keine großen Chancen, dass Sie gewinnen - bei einer Niederlage haben Sie aber einen unangenehmen Nachbarn Ihr Leben lang...

:
: : Hallo,
: : auf dem Nachbargrundstück war seither eine Bauverbotslinie. Diese soll im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes aufgehoben werden. Dadurch wird die Bebauung in Richtung unseres Grundtückes ermöglicht. Unser Wohnviertel hat eine Randbebauung, im inneren ist ein Gartenbereich, hieß früher wohl Nachbarschaftsschutzzone = Bauverbot. Also Außen Häuser, die Gärten einander zugewandt. Die Änderung wird nur für dieses einzelne Grundstück gemacht. Bei allen anderen Grundstücken reicht der Platz zum Anbauen nicht aus.
: : Weil der Nachbar sehr viel Platz hat, wird der Anbau größer als das bestehende Haus - aber vorerst Bungalow, also nur EG. Trotzdem haben wir Einschnitte was Licht, Sicht, Ausblick und Ruhe betrifft.
: : Seitens der Bauverwaltung werden alle Bedenken mit den Argumenten "Nachverdichtung" und "Innen- vor Außenverdichtung" abgewehrt. In dem rießen Bungalow wohnen nachher aber nur 2 Personen.
: : Vor allem die Änderung des B-Planes für ein Einzelgrundstück finden wir komisch. Der Wert des Nachbargrundstückes verdoppelt sich dadurch. Der Abstand des Anbaus zur Grenze beträgt ca. 5 Meter.
: : Wir sind gar nicht unbedingt dagegen, finden aber, dass ein Anbau eben ein Anbau bleiben sollte und hätten gerne einen noch größeren Abstand.

: : Hat jemand hierzu Erfahrungen ?
: : Liegt hier evtl ein Fehler im Abwägungsprozess vor ?
: : Langt als städtbauliche Begründung die häufig genannte "Nachverdichtung" aus ?
: : Was haben wir für Möglichkeiten dagegen vorzugehen ?

: : Wir wurden nun schriftlich aufgefordert unsere Einwendungen geltend zu machen.




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