Abweichungen Werkvertrag und Bauzeichnung


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Gesendet von Vera Engel am 30 Oktober, 2014 um 08:02:56:

Im Werkvertrag wurde eine Kniestockhöhe von1,15m festgeschrieben. Die Bauzeichnung wurde mit 1,01m ausgeführt. Diese habe ich abgezeichnet, da ich nicht alle Maße geprüft habe.
Nun sagt die Baufirma, es liegt kein Mangel vor.
Die Kalkulation der Kosten ist aber im Werkvertrag festgeschrieben und m.E. sind die von mir geforderten 1,15m für den Kniestock mit eingepreist.
Insofern würde doch aus meiner Sicht eine Leistung nicht erbracht oder?
Danke Vera



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