Re: Interpretation §48 - Raumhöhen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Bolanger am 22 Oktober, 2014 um 17:14:19:

Antwort an: Re: Interpretation §48 - Raumhöhen posted by Holger am 22 Oktober, 2014 um 15:10:01:

... dann suchen Sie nun einen Anwalt auf...


: Hallo, ich habe bereits zuvor Kontakt mit einem Sachverst. aufgenommen. Bestätigung bekommen das im Bad eine reduzierte Höhe zulässig. derjenige hat aber keinen Bezug auf die Bauzeichnung gesucht. Eine minimum Höhe hat er nicht benennen können.
: Gruss Holger

: : Hallo,

: : holen Sie sich schnell einen eigenen Bausachverständigen, der ggf noch weitere Mängel findet. Der hat wahrscheinlich auch einen Tip für einen Anwalt mit Erfahrung im Baurecht. Beide wollen bezahlt werden, stehen dann aber auch für ihr Tun gerade.

: : ... sowas sucht man nocht anonym im Internet...

:
: : : ich denke ich komm aus der Nummer alleine nicht raus!können SIE mir professionelle Hilfe anbieten? in 3-4 Wochen soll Bauabnahme sein. was ist zu unternehmen? hw@winkler-vt.de 01709648058

: : : : Nanu? Die. bauzeichnungen sind nicht relevant? Darf der Verkäufer das Haus auch 3 m kürzer bauen, wenn innen immernoch Wohnräume überbleiben? Wenn Sie über diese Frage nachdenken, dann merken Sie auch, welche Bedeutung die Bauzeichnungen haben.

: : :
: : : : : : hr Belange. Wie geschildert. Die Bauzeichnung Zeit keine Reduzierung der Raumhoehe. Der Bauträger beruft sich auf Paragraph 48 sodass ein Bad kein Aufenthaltsraum ist und die Höhen nicht relevant. Somit entsteht meine Grauzone

: : : : :
: : : : : Hallo,

: : : : : : Sie haben doch sicherlich Bauzeichnungen bekommen, die Bestandteil des Vertrages sind. Dort sind üblicherweise aus Raumhöhen vermerkt. Wenn die nicht eingehalten werden, dann ist das erstmal ein Mangel. Die Bedeutung dieses Mangels in der Praxis kann dann unterschiedlich sein (Akzeptanz, Preisminderung, Rückbau, Rücktritt vom Vertrag). Das lässt sich aus der Ferne nur schwer beurteilen.

: : : : : : Als technische Alternative kämen auch dezentrale Lüftungsgeräte in Frage, die in den Außenwänden sitzen. Ob das allerdings besser ist als ein Zentralgerät wage ich zu bezweifeln.

: : : : : : Was sagt denn der Verkäufer zu Ihren Bedenken? Ich würde ihm schnellstmnöglich nachweislich vom Mangel in Kenntnis setzen und um Vorschläge zur Behebung bitten.

: : : : : : Gruß,

: : : : : : Bolanger

: : : : : :
: : : : : : : ich verstehe den Gedanken des $48. dort ist definiert das ein BAD, kein Aufenthaltsraum ist. o.k. alle Kommentare die zu finden sind erfragen immer ob den auch in einem Raum mit H=2mtr ein Bad gebaut werden kann.
: : : : : : : wir erwerben derzeit eine ETW. in dieser soll eine Wohnraumbelüftungsanlage eingebaut werden. in keiner Zeichnung ist der Installationsort zu erkennen! JA - ich hatte keine Ahnung was das für großvolumige Aggregate sind! Nun sind wir überrascht das der Bauträger alle Komponenten im BAD als Deckenmontage installiert.Ergebnis: die Decke Bad wird um 25bis 35cm abgehängt mit Versatz.nach meiner Betrachtung wird hier schamlos eine Gesetzeslücke ausgenutzt, denn NEIN ich möchte keine Decke < 2,20mtr haben,wo die Fenster sich somit teilweise nicht mehr öffnen lassen! NEIN ich möchte dort keine Maschine haben die immer zwischen 37-45db(A)erzeugt. Gibt es eine VETO-Grenze in Sachen minimum Raumhöhe? muss ich in dem Wohlfülbereich permanentes Brummen akzeptieren, weil der Hr Architekt so ein Schlaumeier ist?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]