Re: grenzbau garage , erneuern dachschräge richtung zu meiner zufahrtsstrasse


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Gesendet von Bolanger am 17 Oktober, 2014 um 19:52:14:

Antwort an: grenzbau garage , erneuern dachschräge richtung zu meiner zufahrtsstrasse posted by mike am 14 Oktober, 2014 um 10:07:02:

ich würde klären ob der nachbar überhaupt eine genehmigung für den abriss und neubau bekommt beim bauamt. wenn er die nicht bekommt ist der drops gelutscht.

bekommt er abba eine genehmigung, dann musser eigentlich dafür sorgen, dass kein regenwasser auf nachbars grundstück fließt. wie er das macht ist seine sache, mal ungewöhnlich starke regen außen vorgelassen. das gleiche gilt für den schnee. dann mussa da wohl schneefanggitter oder so anbringen

ich würde einfach beim bauamt nachfragen und wenner einfach so loslegt mitm bauen würde ich schriftlich darauf hinweisen, dass ich damit nicht einverstanden bin. dann musser erstmal selbst aktiv werden

: grenzbau garage , erneuern ,neue garage dachschräge richtung zu meiner zufahrtsstrasse.

: kurze info über die sachlage :

: mein nachbar möchte nextes jahr seine alte vorhandene grenzbau garage erneuern (meines wissens nicht eingetragen im grundbuch, war damals schon schwarzbau) der grenzbau verläuft auf meiner einzigsten zufahrtstrasse zum haus (hof), momentan an der alten garage fällt die dachschräge auf sein grundstück (garten) mit der neuen möchte er aber das die dachschräge auf meine zufahrtstrasse fällt , somit hätte ich im winter jedesmal seinen schnee vom dach auf meiner strasse und auch die dachrinne würde wenn sie überlaufen würde auf meine strasse gehen, man muss wissen das meine zufahrtstrasse nur gerade mal 2,50m breit ist weil auf der anderen seite der zaun des nexten nachbarns verläuft . was kann ich machen den ich will das auf keinen fall dulden , da ich dadurch nur propleme bekomme weil mein hof auch nur eine sackgasse ist und ich den schnee jedesmal müsselig entfernen muss . an wenn muss ich mich wenden ? landratsamt, bauamt? ist das überhaupt so erlaubt ? da er mir bis jetzt nur mündlich erzählt hat das er bauen will und er mir erzählt hat das er es nicht genehmigen muss und auch nicht einreicht bzw keinen bauplan zeichnen lässt , glaube ich das er einfach anfängt und ich dann vor veränderten tatsachen stehe . auch weiss ich nicht ob das stimmt das der alte bau nicht eingetragen ist im grundbuch , wurde mir nur von meinem verstorbenen vater erzählt .





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