Naturlichtschacht gegen abrutschen sichern


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Gesendet von Bertl am 14 Oktober, 2014 um 13:43:51:

Hallo zusammen.
Ich hätte zur folgenden Situation die Frage wer den Lichtschacht gegen Abrutschen sichern muss.
Ein Baugebiet welches schon ca 25 jahre alt ist, wird das letzte Grundstück nun bebaut. Person A baut eine DHH an eine bestehende DHH von Person B. Person B hat das Haus vor ca. 1,5 jahren vom vorbesitzer gekauft. Im Garten von Person B ist ein ziemlich großer Naturlichtschacht für ein Fenster in dessen Keller welcher bis an die Grundstücksgrenze reicht. Person A will auf seinen Grundstück an der Grundstücksgrenze die (mit Plan genehmigte) Terasse bauen. Der Bauunternehmer von A sagt aber das er die Terasse nicht bauen kann, da sonst die gefahr besteht dass der Lichtschacht von B abrutscht und die eigene Terasse gleich mit hinterher. Es müsste also nun ein Stützfundament im Wert von gut 1000 Euro eingebaut werden.
Wer muss die Kosten dazu denn nun wirklich tragen? A das er den Lichtschacht von B nicht gefährdet, oder B weil sein Lichtschacht bis zur Grundstücksgrenze reicht und er die Terasse von A gegen Abrutschen sichern muss?
Danke euch schonmal für die Antworten.
Im Sinne einer guten Nachbarschaft ist auch klar das man sich die Kosten wohl teilen wird, aber es würde mich trotzdem interessieren in welcher "rechtlichen" Lage sich A und B befinden.



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